Wie funktioniert ein Rauchmelder?
Einleitend ist zu sagen, dass es Rauchwarnmelder gibt, die nach dem Ionisationsprinzip durch ein radioaktives Isotop einen Brand erkennen können. Weil diese Geräte in Deutschland praktisch nicht angewendet werden, beziehen wir uns im Folgenden ausschließlich auf Geräte, die mit einer optischen Raucherkennung arbeiten.
Ein Rauchwarnmelder (kurz Rauchmelder) ist ein optisches Messgerät. In der sogenannten Rauchkammer des Gerätes gibt es zwei Bauteile für die Raucherkennung. Eine Infrarot-Leuchtdiode oder ein Infrarot-Laser senden einen Lichtstrahl, der im Regelfall nicht auf das zweite Bauteil, eine infrarot empfindliche Fotozelle trifft. Wenn nun Rauchpartikel in die Messkammer gelangen, wird dadurch das Licht der Leuchtdiode reflektiert und gelangt auf die Fotozelle. Wird dabei ein vordefiniertes Maß an Reflektionslicht erreicht, gibt der Rauchwarnmelder sein Alarmsignal ab.
Es gibt Rauchmelder, die nicht nur über die optische Sensorik einen Brand erkennen. So sind einige Geräte beispielsweise mit einem Temperatursensor oder auch mit einem CO-Detektor ausgestattet.
Bei solchen Geräten werden die Messwerte der zusätzlichen Messelemente in aller Regel auf einem Microprozessor, mit Hilfe einer Software bewertet und ein Alarm nur dann ausgelöst, wenn mehrere Messwerte für einen tatsächlichen Brand sprechen. Fehlalarme werden so sehr unwahrscheinlich.
Was ist bei der Montage eines Rauchmelders zu beachten?
Ein Rauchwarnmelder sollte in allen Räumen, in denen Menschen schlafen installiert sein. Auch die üblichen Fluchtwege, wie Flure und Treppenhäuser sollten durch einen Rauchwarnmelder überwacht werden.
Bei der Montage sollte stets die Schnittstelle der Diagonalen auf der Zimmerdecke die Montageposition bestimmen. Der Rauchwarnmelder ist in diesem Bereich an der jeweils höchsten Stelle zu befestigen.
Eine Montage an einem tieferliegenden Montageort oder gar auf einer Wand ist gefährlich, weil Rauchgase sehr schnell an die höchste Stelle im Raum strömen und dort dann am besten durch den Rauchmelder erkannt werden.
In L-förmigen Fluren sollte der Rauchmelder an der Decke, in der Mitte des L-Winkels befestigt werden. Da ein Rauchwarnmelder ca. 20-30 m2 Fläche überwacht, sollte eine ausreichende Anzahl von Geräten installiert werden.
In Treppenhäusern mit weniger als 6 Stockwerken ist zumindest an der Decke des am tiefsten gelegenen Bereiches (vor der Kellertür) und an der Decke an der höchsten Position des Treppenhauses ein Rauchmelder zu installieren. Geräte in den Zwichengeschossen erhöhen die Warnleistung.
Die Befestigung des Rauchwarnmelders kann einerseits mit für den jeweiligen Untergrund geeigneten Schrauben und Dübeln erfolgen. Andererseits gibt es auch Befestigungsmittel, die mit festen oder pastösen Klebstoffen eine ordentliche Montage ermöglichen. Alle Befestigungsmittel sollten den Rauchwarnmelder so an den Montageort fixieren, dass ein seitlich auftreffender Stoß an das Gerät, nicht die Ablösung der Befestigung bewirkt.
Zudem sollte der montierte Rauchwarnmelder auch einer Zuglast von ca. 20 N standhalten.
Was sollte ein Rauchmelder kosten?
Ein Rauchmelder, der mit einer 9 Volt-Blockbatterie versorgt wird, ist bereits für ca. 4,- bis 5,- EUR in jedem Baumarkt erhältlich.
Geräte, die nicht jedes Jahr für ca. 2,- bis 4,- EUR eine neue Batterie benötigen, sondern mit einer Langzeitbatterie versorgt werden, sind zu Preisen zwischen 10,- und 30,- EUR im Fachhandel erhältlich.
Rauchwarnmelder, die über eine Funkvernetzung ihren Alarm an alle übrigen Melder ihres Verbundes weiterleiten sind für Beträge zwischen 15,- und 35,- EUR zu besorgen.
Was ist beim Kauf eines Rauchmelders zu beachten?
Rauchwarnmelder, die mit einer 9 Volt-Blockbatterie versorgt werden, benötigen in der Regel einmal jährlich eine neue Batterie. Auf 10 Jahre betrachtet, ergibt das bei einem Batteriepreis von 2,- bis 4,- EUR pro Batterie und Jahr durchschnittlich 30,- EUR Batteriekosten. Daher sind Rauchwarnmelder, die zwischen 10,- und 20,- EUR kosten und bereits mit einer 10 Jahresbatterie versorgt sind erheblich wirtschaftlicher. Hier profitiert aber auch die Umwelt, denn so werden nicht 10 Batterien, sondern nur eine einzige Batterie innerhalb von 10 Jahren entsorgt.
Es ist gut, wenn die Batterie des Rauchwarnmelders fest im Gerät verbaut ist. Dies verhindert, dass der Rauchmelder bei Bedarf als "Batteriespender" für andere Haushaltsgeräte herhalten muss. Dieser Aspekt ist besonders für Fachplaner der Immobilienwirtschaft von Bedeutung.
Ein Rauchmelder sollte möglichst keinen Fehlalarm abgeben. Bei Meldern, die eine rein optischer Raucherkennung haben, können auch Wasserdampf, Baustaub, Raumspray oder bspw. kleine Insekten einen Alarm des Gerätes auslösen.
Rauchwarnmelder, die neben der optischen Raucherkennung mit einem Temperatur-Sensor ausgestattet sind, bieten ein breiteres Spektrum an Brandprävention, denn nicht in allen Fällen kommt es zu einem gefährlichen Schwehlbrand.
Ein Rauchmelder sollte eine Stopp-Taste haben, die es ermöglicht, den Alarm des Gerätes zu deaktivieren. Eine solche Taste, die auch in aller Regel das Auslösen eines Probealarms ermöglicht, sollte sich an der zum Boden weisenden Fläche des Gerätes befinden und möglichst so groß sein, dass sie auch für ältere Menschen bspw. mit einem Besenstiel leicht zugänglich ist.
Kleine, ggf. seitlich angeordnete Prüf- und Stopp-Tasten führen dazu, dass der Anwender eine Leiter oder einen Stuhl besteigen muss, um die Taste zu erreichen. Dies birgt immer und besonders für ältere Menschen ein unerwünschtes Unfallrisiko.
Seit dem 01.08.2008 müssen alle Rauchmelder, die in Europa verkauft werden, ein CE-Zertifikat, gemäß EN 14604, tragen. Dies ist an dem CE-Symbol mit der Nummer des notifizierten Prüfinstitutes zu erkennen.
Besonders hochentwickelte Rauchwarnmelder erkennen auch ihre eigenen Detektionsparameter, die in der Regel aus der Umgebungstemperatur und dem Verschmutzungsgrad (z.B. Nikotinkondensat) der optischen Messbauteile bestehen. Solche Rauchwarnmelder gleichen ihre Empfindlichkeit diesen Eigenschaften an und lösen den Alarm stets bei der gleichen Rauchdichte aus. Rauchmelder, die derart präzise arbeiten, sind daran zu erkennen, dass sie neben einem akustischen Warnsignal für schwache Batteriespannung auch eine akustische Warnfunktion für eingeschränkte Detektionsparameter haben.
Rauchwarnmelder, die über eine Funkvernetztung den Alarm an alle übrigen Melder weiterleiten, sind nur dann wirklich sinnvoll, wenn sehr große, stark verwinkelte Flächen ggf. über mehrere Etagen zu überwachen sind. Eine Funkvernetzung ist besonders bei der Ausstattung von Einfamilienhäusern zu empfehlen, da es unter Umständen sein kann, dass man aufgrund der großen Fläche den arlarmgebenden Rauchwarnmelder erst zu spät wahrnimmt.
Was ist bei der Wartung eines Rauchmelders zu beachten?
- Mindestens einmal jährlich ist zu prüfen, ob sich der Rauchmelder noch an seiner Montageposition fest und sicher befestigt befindet.
- Das Gerät darf nicht beschädigt sein.
- Die Lufteinrittsöffnungen sind zu prüfen und von allen Fremdkörpern (Staub, Insekten etc.) zu befreien.
- Die Batteriespannung ist zu prüfen und ggf. die Batterie zu ersetzen.
- Der Probealarm ist auszulösen, dieser muss laut und deutlich ertönen.
- Rauchwarnmelder, die nicht ihre eigenen Detektionsparameter erkennen, sollten mit einem Test-Aerosol zum Auslösen des Alarms gebracht werden. Dieser muss dann unmittelbar nach Eintreten des Aerosols in das Gerät abgegeben werden
Was ist für Eltern wichtig im Umgang mit Rauchwarnmeldern?
Für wohl die meisten Eltern sind die Kinder das höchste Gut, das es zu schützen gilt. Aufgrund dessen entscheiden sich immer häufiger junge Familien für den Einsatz von Rauchmeldern in ihren eigenen vier Wänden. Aber gerade der richtige Umgang mit den kleinen Lebensrettern will gelernt sein, so dass schnell Hilfe im Ernstfall kommen kann. Gerade kleine Kinder sind oft nicht in der Lage den Alarm eines Rauchmelders richtig zu interpretieren. Vielfach reagieren sie mit Furcht über das für sie unbekannte laute Signal. Aber genau in diesen Situationen ist es wichtig, dass die Kleinen wissen was zutun ist. Daher empfehlen wir allen Eltern mit ihren Kindern über das Thema Feuer zu sprechen und ihnen zu erklären wie sie sich im Brandfall zu verhalten haben. Tipps zum spielerischen Erlernen der wichtigsten Schritte gibt Ihnen gerne Ihre örtliche Feuerwehr.
Was darf die Wartung eines Rauchmelders kosten?
Es gibt zahlreiche Dienstleister für die qualifizierte Wartung von Rauchwarnmeldern. Die Preise für die Wartungen hängen stark von dem Umfang der damit verbundenen Gegenleistung ab. Hier ist ganz genau zu vergleichen. Eine Wartung sollte jedoch nicht mehr als 5,- EUR pro Gerät und Jahr kosten.
In welchen Normen finde ich Informationen über Rauchwarnmelder?
Es gibt zwei Normen, die sich auf Rauchwarnemder und den Stand der Technik dieser Geräte beziehen.
- Die h DIN EN 14604
- Die DIN 14676
Was ist die h DIN EN 14604?
Die h DIN EN 14604 oder auch h EN 14604 ist eine harmonisierte Europanorm, die in allen Ländern der europäischen Union, den Herstellern von Rauchwarnmeldern als verbindlicher Maßstab für die technischen Eigenschaften der Konstruktion der Geräte alle diesbezüglichen Anforderungen vorgibt.
Diese Norm verlangt zudem, dass der Hersteller die Einhaltung aller normativen Anforderungen der EN 14604 durch ein notifiziertes Prüfinstitut zertifizieren lässt. Im Ergebnis wird dem Produkt nach bewiesener Einhaltung der Norm ein CE-Zertifikat erteilt.
Die EN 14604 definiert für die Hersteller von Rauchwarnmeldern den Stand der Technik.
Was ist die DIN 14676?
Die DIN 14676 ist eine Anwendernorm und dient dem Bürger als Leitfaden für die Auswahl des richtigen Montageortes für seinen Rauchwarnmelder sowie als Informationsquelle für die erforderlichen Wartungshandlungen an den Geräten.
Diese Norm stellt für Unternehmen der Immobilienwirtschaft, die ggf. der Verkehrssicherungspflicht unterstehen, quasi das Mindestmaß an erforderlichen regelmäßigen Wartungsleitungen dar.
Die DIN 14676 definiert für die Anwender von Rauchwarnmeldern den Stand der Technik.
Was ist die Direktive 89/106/EWG?
Diese Direktive der europäischen Union besagt zusammengefasst in Bezug auf Rauchmelder, dass ab dem 01.08.2008 ausschließlich Rauchwarnmelder in den Wirtschaftskreis der EU eingeführt (importiert) bzw. dort hergestellt und verkauft werden dürfen, die allen Anforderungen der EN 14604 entsprechen. Dies ist über eine Prüfung und Überwachung der Geräte-Konstruktion und Produktion seitens einer notifizierten Institution mit einem CE-Zertifikat zu belegen.
Welche Institutionen sind für die CE-Zertifizierung von Rauchwarnmeldern notifiziert?
Die jeweils aktuelle Auflistung der notifizierten Institutionen finden Sie hier.
In Europa sind gegenwärtig 13 Institutionen notifiziert, ein CE-Zertifikat für Rauchwarnmelder zu erteilen. Die CE-Zertifikate der im folgenden benannten sog. "notified bodies" sind juristisch betrachtet absolut gleichgestellt. In Deutschland wird diese Gleichstellung über den § 11 (6) BauPG definiert (Stand Juni 2009)
- 1134 - Belgium - Association nationale pour la protection contre l'incendie et l'intrusion ASBL (ANPI) -
Nationale vereniging voor beveiliging tegen brand en binnendringing VZW (NVBB) - 1175 - Belgium - Belgian organisation for security certification ASBL/VZW (BOSEC)
- 0199 - Denmark - DELTA Dansk Elektronik Lys og Akustik
- 0333 - France - AFNOR Certification
- 0786 - Germany - VDS Schadenverhütung GmbH
- 1772 - Germany - KRIWAN Testzentrum GmbH & Co. KG
- 0560 - Netherlands TELEFICATION B.V.
- 1438 - Poland - Centrum Naukowo-Badawcze Ochrony Przeciwpozarowej
- 1488 - Poland - Instytut Techniki Budowlanej (ITB)
- 1293 - Slovakia - EVPU a.s.
- 0086 - United Kingdom - BSI Product Services
- 0120 - United Kingdom - SGS United Kingdom Limited
- 0832 - United Kingdom - BRE Global Limited. Incorporating the Loss Prevention Certification Board (LPCB), BRE Certification (BRE C) and
BRE Global Listed - 1576 - United Kingdom - BRE AND LPC TESTING
Muss ein Rauchmelder ein VdS Label tragen?
Nein. Ein Rauchwarnmelder kann über die VdS Schadenverhütung GmbH ein CE-Zertifikat erhalten, sowie durch eine der anderen zwölf oben genannten Prüfstellen. Nach europäischem Recht, in Deutschland gemäß § 11 (6) BauPG, sind diese CE-Zertifikate absolut gleichwertig, weil sie jeweils auf der harmonisierten Prüfprozedur gemäß der EN 14604 basieren und somit europäisch standardisiert bzw. vereinheitlicht sind.